Neue Coronaschutzverordnung
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
aufgrund der seit dem 20.08.2021 geltenden Coronaschutzverordnung ist die Teilnahme am Training bei einem Inzidenzwert von 35 oder darüber nur noch immunisierten oder getesteten Personen gestattet. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Als getestet gelten Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Eine Ausnahme gilt bei Kindern. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt werden ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Daher bitten wir euch, den Übungsleitern zu helfen und entsprechende Unterlagen vor dem Trainingsbeginn vorzulegen.
Ferner bitten wir euch um Verständnis dafür, dass Personen, die die vorbenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Trainingsteilnahme ausgeschlossen werden.
Mit sportlichen Grüßen
Gregor Kyi
1. Vorsitzender