Hallenöffnung nach den Sommerferien

Liebe Vereinsmitglieder,
heute melden wir uns mit guten Neuigkeiten: Nach den Sommerferien werden wir den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen.
Aufgrund der weiterhin herrschenden Gefahrenlage ist dieses mit einigen Beschränkungen verbunden. Daher haben wir als Vorstand zu eurem Schutz die nachstehenden Verhaltens- und Hygieneregeln aufgestellt. Wir bitten euch, die Übungsleiter zu unterstützen und die Regeln einzuhalten, und so einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Um nach den Sommerferien (12.08.2020) die Hallennutzung zu ermöglichen, sind nachstehende Verhaltensregeln einzuhalten.
- Beim Betreten der Halle ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands aus baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen. Ausgenommen sind hiervon Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Diese gilt entsprechend auch für das Verlassen der Halle.
- Um in der Halle Distelbeckhof unnötigen Kontakt zwischen den einzelnen Gruppen beim gleichzeitigen Betreten und Verlassen der Halle zu vermeiden, soll die Halle über den Notausgang verlassen und nur über den Haupteingang betreten werden.
- Nach dem Betreten der Halle haben die Teilnehmer die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Vor und nach jeder Trainingseinheit ist die Halle ca. 5 min. lang durchzulüften. Soweit es der bauliche Zustand zulässt, sind sämtliche Fenster und Türen (auch Notausgänge) zu öffnen. Dieses ist bei der Gestaltung der Trainingseinheit einzuplanen, sodass die Trainingseinheiten später beginnen und früher beendet werden.
- Um die Rückverfolgbarkeit im Sinne der Coronaschutzverordnung zu gewährleisten, sind die Übungsleiter verpflichtet, die Namen der Teilnehmer, Ort und Zeitraum schriftlich zu erfassen. Diese Daten sind von den Übungsleitern für einen Zeitraum von vier Wochen zu verwahren. Nach Ablauf von vier Wochen sind die Daten mittels Aktenvernichter (mindestens Sicherheitsstufe 3) zu vernichten. Soweit dieses dem jeweiligen Übungsleiter nicht möglich sein sollte, werden die Listen nach Absprache vom Vereinsvorsitzenden abgeholt und vernichtet.
- Um an dieser Stelle unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, werden Eltern gebeten, die Kinder lediglich bis zum Schulhoftor (dieses gilt für die Halle Distelbeckhof) zu begleiten. Den Rest des Weges bis zur Halle sollten die Kinder allein zurücklegen.
- Die Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Übungseinheit ist auf 30 Teilnehmer begrenzt. Bei Gruppen die größer sind, sind die Teilnehmer in zwei Gruppen aufzuteilen. In diesem Fall wechseln die Gruppen im 14 Tage Rhythmus.
- Des Weiteren ist die Nutzung der Umkleideräume und der Dusche grundsätzlich erlaubt. Es gelten aber auch hier die Mindestabstandsregeln von 1,5 m. Aufgrund der Größe der Umkleideräume ist in der Halle Distelbeckhof die Kapazität auf neun Personen pro Umkleide begrenzt
- Ferner sind nach dem Training die benutzten Geräte, soweit sie nicht den Teilnehmern selbst gehören und von diesen mitgebracht wurden, zu reinigen. Eine Desinfektion der Geräte ist nicht erforderlich, ausreichend ist die Reinigung mit Seifenlauge. Entsprechende Sprühflaschen, Reinigungs- und soweit notwendig Desinfektionsmittel werden vom Verein angeschafft und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Sollten zu vorstehenden Verhaltensregeln Fragen bestehen, stehen die Vorstandsmitglieder unter den bekannten Telefonnummern gerne zur Verfügung.
Bleibt gesund!
Der Vorstand